Hallo Leute,
der heutigen Tageszeitung (Dürener Nachrichten) ist zu entnehmen, dass in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2008 nicht mehr die Versorgungsämter für die Bearbeitung der Schwerbehindertenanträge zuständig sind. Diese werden ab dann von den Kreisen und kreisfreien Städten bearbeitet.
Selbiges gilt für die Aufgaben des Bundeselterngeld- und des Elternzeitgesetz.
Berechtigte nach dem Bundeserziehungsgeldgesetzt werden dann von der Bezirksregierung in Münster betreut.
Ob die entsprechenden Anträge dann auch weiterhin Online zum download zur Verfügung stehen, liegt wohl an den einzelnen zuständigen Behörden
Und wie gesagt: gilt nur für NRW
lg
Manni
NRW ler aufgepasst
- Manes
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NRW ler aufgepasst
"Sie waren Menschen wie wir. Aber wenn wir in der Stille an den Kreuzen stehen, vernehmen wir ihre gefasst gewordenen Stimmen: Sorgt ihr, die ihr noch im Leben steht, dass Friede bleibe, Friede den Menschen, Friede den Völkern.“ Theodor Heuss, Bundespräsident am 17.08.1952 zur Einweihung des Ehrenfriedhofes Hürtgen.